Prüfung durch den Betreiber
Der Betreiber hat, in an das Betriebsrisiko angepassten Abständen, folgende Punkte wiederkehrend zu prüfen:
- Befindet sich der Wandhydrant/die Schlauchhaspel am vorgesehenen Ort (wichtig nach Umbauten!).
- Ist die Anlage frei zugänglich und gut erkennbar.
- Mit einer richtigen, verständlichen Bedienungsanleitung versehen.
- Vorschriftsmäßig gekennzeichnet (für Österreich – KennVO).
- Offensichtlich nicht schadhaft, korrodiert oder undicht. Diese Überprüfung hat für jeden Wandhydranten zu erfolgen.
Prüfung durch den Sachkundigen
Die Instandhaltung und Überprüfung von Wandhydranten erfolgt nur durch Sachkundige nach DIN EN. Der Allgemeine Feuerschutz und deren Sachkundige (DIN EN) besitzen alle die notwendige Kenntnis sowie Praxis, um die geforderten Wartungen gemäß den DIN-Normen zuverlässig durchzuführen.
Das Prüf- , und Instandhaltungsprogramm beinhaltet u.a. :
Der Allgemeine Feuerschutz und seine Techniker sind in der Lage die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit Ihrer Löschanlagen durch die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsintervalle zu gewährleisten.
ÜBERFLURHYDRANT:
Überflurhydranten dienen der Löschwasserversorgung im Außenbereich von Grundstücken.
Überflurhydranten müssen einen Nenndruck PN 16 haben. Nennweiten: DN 80, DN 100 und DN 150.
Bauarten: mit Fallmantel (DN 100 und DN 150) oder ohne Fallmantel (DN 80 und DN 100).
Mit selbsttätiger Entleerung, sowie mit / ohne zusätzlicher Absperrung (z.B. AUD und AU).
Kennzeichnungen: Nennweite, Nenndruck, Herstellerzeichen, Rohrdeckung, sowie DVGW — Prüfzeichen.
Jährlich muss nach Herstellervorgabe an Überflurhydranten eine Wartung vorgenommen werden. Diese ist durch einen Sachkundigen durchzuführen. Deren Ergebnisse sind in einem Prüfbuch festzuhalten.
Information :
28. Dezember 2019 ÜBERFLUTHYDRANTEN
Überflurhydranten dienen der Löschwasserversorgung im Außenbereich von Grundstücken.
Überflurhydranten müssen einen Nenndruck PN 16 haben. Nennweiten: DN 80, DN 100 und DN 150.
Bauarten: mit Fallmantel (DN 100 und DN 150) oder ohne Fallmantel (DN 80 und DN 100).
Mit selbsttätiger Entleerung, sowie mit / ohne zusätzlicher Absperrung (z.B. AUD und AU)
Kennzeichnungen: Nennweite, Nenndruck, Herstellerzeichen, Rohrdeckung, sowie DVGW — Prüfzeichen.
Jährlich muss nach Herstellervorgabe an Überflurhydranten eine Wartung vorgenommen werden. Diese ist durch einen Sachkundigen durchzuführen. Deren Ergebnisse sind in einem Prüfbuch festzuhalten.
UNTERFLUTHYDRANTEN
Unterflurhydranten dienen der Löschwasserversorgung, Betriebsmaßnahmen und sonstigen Wasserentnahmen.
Sie müssen einen Nenndruck PN 16 haben, Nennweite ist i.d.R. DN 80.