Hydranten

Hydrantenwartung durch den Allgemeinen Feuerschutz

Prüfung durch den Betreiber

Der Betreiber hat, in an das Betriebsrisiko angepassten Abständen, folgende Punkte wiederkehrend zu prüfen:

  • Befindet sich der Wandhydrant/die Schlauchhaspel am vorgesehenen Ort (wichtig nach Umbauten!). 
  • Ist die Anlage frei zugänglich und gut erkennbar. 
  • Mit einer richtigen, verständlichen Bedienungsanleitung versehen. 
  • Vorschriftsmäßig gekennzeichnet (für Österreich – KennVO). 
  • Offensichtlich nicht schadhaft, korrodiert oder undicht. Diese Überprüfung hat für jeden Wandhydranten zu erfolgen.

Prüfung durch den Sachkundigen

Die Instandhaltung und Überprüfung von Wandhydranten erfolgt nur durch Sachkundige nach DIN EN. Der Allgemeine Feuerschutz und deren Sachkundige (DIN EN) besitzen alle die notwendige Kenntnis sowie Praxis, um die geforderten Wartungen gemäß den DIN-Normen zuverlässig durchzuführen.

Das Prüf- , und Instandhaltungsprogramm beinhaltet u.a. :

  • Zugänglichkeit, Trockenheit, Vollständigkeit, Gängigkeit, Funktionsfähigkeit bei Wasserdurchfluss bei Wandhydranten/Über- und Unterflurhydranten und Löschwasserleitungen. Dichtigkeitsprüfung, Fließ- und Ruhedruck.
  • Leichtgängigkeit Tür/Haspel der Wandhydranten, sowie Prüfung auf Dichtheit der Leitung und der Ventile mittels Wasserdruckprobe.

  • Schlauch auf Länge und Dichtheit, Unversehrtheit prüfen usw.

  • Alle Schlauchanschlusseinrichtungen sind nach einem vorgeschriebenen Prozedere zu prüfen.

  • Steigleitung „nass“ längstens nach 1 Jahr.
  • Steigleitung „trocken“ längstens nach 2 Jahren.
  • Steigleitung „nass/trocken“ längstens nach 1 Jahr.

Der Allgemeine Feuerschutz und seine Techniker sind in der Lage die Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit Ihrer Löschanlagen durch die gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsintervalle zu gewährleisten.

ÜBERFLURHYDRANT:

Überflurhydranten dienen der Löschwasserversorgung im Außenbereich von Grundstücken.
Überflurhydranten müssen einen Nenndruck PN 16 haben. Nennweiten: DN 80, DN 100 und DN 150.
Bauarten: mit Fallmantel (DN 100 und DN 150) oder ohne Fallmantel (DN 80 und DN 100).
Mit selbsttätiger Entleerung, sowie mit / ohne zusätzlicher Absperrung (z.B. AUD und AU).
Kennzeichnungen: Nennweite, Nenndruck, Herstellerzeichen, Rohrdeckung, sowie DVGW — Prüfzeichen.
Jährlich muss nach Herstellervorgabe an Überflurhydranten eine Wartung vorgenommen werden. Diese ist durch einen Sachkundigen durchzuführen. Deren Ergebnisse sind in einem Prüfbuch festzuhalten.

  • Unterflurhydranten dienen der Löschwasserversorgung, Betriebsmaßnahmen und sonstigen Wasserentnahmen.

  • Sie müssen einen Nenndruck PN 16 haben, Nennweite ist i.d.R. DN 80.

Information :

28. Dezember 2019 ÜBERFLUTHYDRANTEN

Überflurhydranten dienen der Löschwasserversorgung im Außenbereich von Grundstücken.
Überflurhydranten müssen einen Nenndruck PN 16 haben. Nennweiten: DN 80, DN 100 und DN 150.
Bauarten: mit Fallmantel (DN 100 und DN 150) oder ohne Fallmantel (DN 80 und DN 100).
Mit selbsttätiger Entleerung, sowie mit / ohne zusätzlicher Absperrung (z.B. AUD und AU)
Kennzeichnungen: Nennweite, Nenndruck, Herstellerzeichen, Rohrdeckung, sowie DVGW — Prüfzeichen.
Jährlich muss nach Herstellervorgabe an Überflurhydranten eine Wartung vorgenommen werden. Diese ist durch einen Sachkundigen durchzuführen. Deren Ergebnisse sind in einem Prüfbuch festzuhalten.

UNTERFLUTHYDRANTEN

Unterflurhydranten dienen der Löschwasserversorgung, Betriebsmaßnahmen und sonstigen Wasserentnahmen.

Sie müssen einen Nenndruck PN 16 haben, Nennweite ist i.d.R. DN 80.

Diese und weitere Produkte finden Sie in unserem Online-Shop

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