Feststelleanlagen werden durch den Allgemeinen Feuerschutz gewartet
Feststellanlagen werden durch den Allgemeinen Feuerschutz und deren qualifizierten Techniker gemäß DIN EN geprüft und gewartet. Bitte erfragen Sie unsere Konditionen
Feststellanlagen sichern feuerhemmende Türen, die im täglichen Betriebsablauf offen sein müssen. Sobald Rauch gemeldet wird, löst der Feststellmechanismus die Tür. Die Feuerschutztüren schließen sich und verhindern das Ausbreiten von Brand- und Rauchgasen auf benachbarte Räume und Gebäude und schränken die Ausweitung des Feuers ein.
Der Gesetzgeber verlangt, dass Feuerschutzabschlüsse ständig geschlossen sind. Das ist wichtig, denn gerade die gefährlichen Rauch- und Brandgase werden durch die Feuerschutzabschlüsse wirkungsvoll an der Ausbreitung gehindert. Andererseits brauchen Sie z. B. in Hotels, Kindergärten, Krankenhäusern und Betrieben barrierefreie Durchgänge für ungestörten Publikumsverkehr und reibungslose Betriebsabläufe.
Wie können diese beiden gegensätzlichen Forderungen erfüllt werden? Mit Feststellanlagen von effeff. Das Prinzip ist einfach, aber äußerst effektiv. Die Feuerschutzabschlüsse sind mit einem Türschließer und einem Feststeller ausgestattet. Im Normalfall hält der Feststeller, ein Elektromagnet, die Türe geöffnet. Das Publikum kann ungehindert passieren, Betriebsabläufe werden nicht durch ständiges Tür auf, Tür zu behindert. Brandmelder überwachen die kritischen Zonen.
Tritt nun der Gefahrenfall ein, erkennen die Brandmelder völlig selbsttätig – bei Tag und bei Nacht, auch an Wochenenden und in arbeitsfreien Zeiten – selbst kleinste Konzentrationen von Rauch- und Brandgasen. Sie geben Ihre Meldung sofort an einen Rauchschutzschalter weiter. Dieser stoppt die Stromzufuhr zum Elektromagnet und der Türschließer schließt die Türe automatisch und völlig selbsttätig. Die Ausbreitung der hochgiftigen Rauch- und Brandgase ist wirkungsvoll unterbunden. Befinden sich noch Personen in der Brandregion, können diese durch die Türen entkommen, der Türschließer sorgt nach jedem Durchgang zuverlässig für rauchdicht verschlossene Türen.
Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse bestehen grundsätzlich aus mehreren Komponenten: Den Feststelleinrichtungen (Haftmagnete), die die Türen im Normalbetrieb offen halten. Bei Alarm oder bei manueller Auslösung geben sie die Türen frei. Den Brandmeldern, die hauptsächlich als optische Rauchmelder installiert werden. Sie überwachen die Rauchgaskonzentration im Raum. Steigt diese an, schalten die Brandmelder in den Alarmzustand. Eine weitere Methode ist die Überwachung der Raumtemperatur. Dazu werden Wärmemelder eingesetzt. Steigt die Raumtemperatur schnell an oder überschreitet sie 58°C, schalten die Melder in den Alarmzustand. Dem Rauchschutzschalter als zentrale Energieversorgungs- und Verarbeitungseinheit der Anlage. Die Signale der Brandmelder kommen hier an und werden ausgewertet. Bei Alarm oder beim Betätigen des integrierten Auslöseschalters schaltet der Rauchschutzschalter die Magnete ab. Die Türen können nun sicher schließen und schotten so das restliche Gebäude ab.
Feuerschutztüren und -tore sind selbstschließende Feuerschutzabschlüsse, entsprechend DIN 4102-5.