Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne – der Weg zum sicheren Ort
Flucht- und Rettungswegpläne dienen bei Gefahr zur raschen Orientierung innerhalb eines Objekts, um den sicheren und schnellsten Weg an einen sicheren Ort zu finden.
Von der Planung vor Ort, der Erstellung, über die Vorlage bei der Feuerwehr bis hin zur Montage der Pläne bieten wir Ihnen einen umfassenden Service. Informativ, übersichtlich, optisch ansprechend. Alles aus einer Hand!
Arbeitsstättenverordnung § 55
Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeit- abständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
Die Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne ist in der BGV A 8 (vormals VBG 125) “Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz” geregelt.
Werden Flucht- und Rettungspläne aufgestellt, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass sie eindeutige Anweisungen enthalten, wie sich die Versicherten im Gefahr- oder Katastrophenfall zu verhalten haben und am schnellsten in Sicherheit bringen können. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Abschnitt III gestaltet sein.
BGV A 8, Durchführungsanweisung zu §18
- Aus dem Plan sollte ersichtlich sein, welche Fluchtwege der Betroffene von seinem Arbeitsplatz oder jeweiligen Standort aus zu nehmen hat, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, Sammelstellen zu kennzeichnen. (Zeichen E11 )
- Außerdem sind Kennzeichnungen für Standorte von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan aufzunehmen.
- Zur sicheren Orientierung ist es wichtig, den Standort des Betrachters im Flucht- und Rettungsplan zu kennzeichnen, vorzugsweise durch einen gelben Punkt mit schwarzem Rand.
- Soweit auf einem Flucht- und Rettungsplan nur ein Teil aller Grundrisse des Gebäudes dargestellt ist, muss eine Übersichtsskizze die Lage im Gesamtkomplex verdeutlichen.
- Ausreichend groß bedeutet, dass Grundrisse, Sicherheitszeichen und Legenden aus üblichem Sehabstand eindeutig erkennbar sind. Grundrisse müssen mindestens in einem Maßstab von 1:100 oder größer dargestellt werden. Empfehlenswert sind Zeichen- oder Symbolgrößen von mindestens 9 mm; erfahrungsgemäß ist das Zeichen für den Betrachterstandort größer zu wählen.
- Bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kann die Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungsplänen z.B. durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien erreicht werden.
Flucht- und Rettungspläne sollten in ausreichender Anzahl aufgestellt werden. Die benötigte Anzahl hängt von der Art und Größe des Objektes ab.
Beispiel:
- In Bürogebäuden mit einfacher baulicher Struktur werden Flucht- und Rettungspläne an allen zentralen Punkten (z.B. Aufzugsvorraum, im Bereich der Treppenräume, Eingangsbereiche, zentrale Stelle wie beim “schwarzen Brett”) aufgestellt.
Es ist also vom Objekt und der internen Aufteilung der unterschiedlichen Bereiche abhängig, wo und wie viele Flucht- und Rettungspläne benötigt werden.
Bei der Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen sollte darauf geachtet werden, das die Ausführung der Drucke / Plots lichtbeständig ist. So wird sichergestellt, dass die Sicherheitsaussage über einen längeren Zeitraum erhalten wird. Flucht- und Rettungspläne sollten in Bildträger eingelegt werden die fest montiert werden (z.B. Rahmen mit Diebstahlsicherung). So wird vermieden, dass sie durch Diebstahl verschwinden oder durch unbeabsichtigtes “anstoßen” herunterfallen.
Flucht- und Rettungspläne werden an geeignete Stellen z.B. Eingänge, Treppenhäuser in jeder Etage angebracht. Sie sind lagerichtig darzustellen und dienen zur schnellen Orientierung der im Objekt befindlichen Personen und geben ergänzend Informationen zu Verhalten im Brandfall und Unfall.