Entsorgen

Sie haben alte Feuerlöscher die Sie entsorgen möchten? Kein Problem, wir helfen Ihnen beim entsorgen!

Feuerlöschgeräte in Hamburg fallen in der Regel unter den Abfallschlüssel 16 05 05 bzw. loses Löschmittel unter Abfallschlüssel 16 05 09. Beide sind als nicht gefährliche Abfall eingestuft und im Rahmen unseres Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikates von unserer Behörde so bestätigt worden. In diesem Falle ist für den Abfallerzeuger weder ein Entsorgungsnachweis, noch ein Übernahmeschein nötig. Dies bedeutet, dass die Nachweispflicht als Erzeuger bei nicht gefährlichem Abfall komplett entfällt.

Bitte beachten Sie: Dies ist die Regelung für das Bundesland Hessen und nur von der zuständigen Behörde in Hessen so bestätigt. Die Auffassung und Deklaration anderer Bundesländer kann abweichen.

-Zitat §43 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts & Abfallgesetz-
Nachweispflichten
(1) Die Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle haben der zuständigen Behörde und untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle nachzuweisen.

Wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel Halon-Feuerlöscher, oder AFFF-haltige Schaummittel (Schaumkartuschen) fallen unter gefährlichen Abfall (Abfallschlüssel 16 05 04*/16 05 08*) und wären demnach nachweispflichtig. Aber selbst hier gibt es für Abfallerzeuger eine Freigrenze von bis zu 2 Tonnen pro Jahr, bei denen die Nachweispflicht als Erzeuger ebenfalls entfällt.

-Zitat §2 Abs. 2 Nachweisverordnung-
Nachweisführung
(2) Von der Nachweispflicht nach Absatz 1 Nr. 1 ausgenommen sind Abfallerzeuger, wenn bei ihnen nicht mehr als insgesamt zwei Tonnen gefährlicher Abfälle (Kleinmengen) jährlich anfallen. Die Pflichten zur Führung der Übernahmescheine nach § 12 sowie nach § 16 bleiben unberührt.

Das heißt für Sie:

Bei Abgabe nicht gefährlicher Abfälle erhalten Sie von uns einen Abgabeschein mit den genauen Mengen der von Ihnen abgegebenen Geräte bzw. Löschmittel. Bei Abgabe von gefährlichem Abfall (z.B. Halon, AFFF-Schaummittel) unter 2 Tonnen im Jahr erhalten Sie von uns zusätzlich einen Übernahmeschein. Sollten Sie bei der Zuordnung Ihrer Abfälle Probleme haben, helfen wir Ihnen gerne weiter

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung