Brandschutzhelferkurs

Brandschutzschulungen / Löschübungen von Brandschutzfachleuten.

Gemäß den Vorschriften der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes in Betrieben ist es vorgeschrieben, dass Mitarbeiter an entsprechenden Schulungen teilnehmen, um im Fall eines Feuers Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Die Anzahl der Beschäftigten, welche in einem Unternehmen an Brandschutzübungen teilnehmen müssen, ist vom Gesetzgeber nach der jeweiligen Betriebsgröße bestimmt. Dies wird bestimmt in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Bestimmung sieht auch vor, dass abhängig von der Betriebsgröße, der Art des Unternehmens, der spezifischen Brandgefährdung, der Konzentration von Werten, die durch einen Brand gefährdet sind, sowie der Anzahl der im Betrieb befindlichen Personen eine ausreichend hohe Zahl entsprechend geschulter Brandschutzhelfer benannt werden muss. Die exakte Anzahl der Brandschutzhelfer, die in einem bestimmen Fall zu erfüllen ist, ergibt sich aus den Bestimmungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.

Brandschutzhelferkurs

Bei normaler Brandgefährdung sieht das Gesetz die Schulung und Benennung von fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend an. Der Allgemeine Feuerschutz bietet Ihnen an, diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Gerne ermitteln wir Ihren genauen Bedarf an Brandschutzhelfern und übernehmen eine kompetente Schulung dieser.

Nach Abschluss dieses Kurzlehrganges erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat und sollte nunmehr im Brandfall in der Lage sein, Lösch – und Alarmanlagen richtig zu bedienen, sowie eine geordnete Evakuierung der Gebäude vorzunehmen.

Gerne geben wir unsere Expertise an Ihre Mitarbeiter weiter. Diese sollten u.a. theoretisches Wissen und praktische Anwendung im Brandschutz beherrschen.

Mit dieser Schulung gewährleisten Sie nicht nur die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, sondern können auch unnötige Brandrisiken ausschließen.

  • Notwendige Voraussetzungen für eine Brandschutzschulung

Optimal ist eine Freifläche, Parkplatz oder Hof in der Größe von min. 4m x 4m, welcher nicht überdacht oder überwachsen ist. Weiterhin ist ein Raum für die Schulungen den theoretischen Teil wünschenswert.

Notwendige Voraussetzungen für eine Brandschutzschulung

Optimal ist eine Freifläche, Parkplatz oder Hof in der Größe von min. 4m x 4m, welcher nicht überdacht oder überwachsen ist. Weiterhin ist ein Raum für die Schulungen den theoretischen Teil wünschenswert.

Brandbekämpfung unter kontrollierten Bedingungen

Unser mobiler Feuerlöschtrainer ist ein effizientes Werkzeug, um gefährliche Brandentwicklungen realistisch zu simulieren. Bei Bedarf: u.a. Papierkorb, Monitor, Spraydosen Explosion, Fettbrand Explosion, Elektromotor, Elektroschaltschrank – alles kein Problem.

Praxisnah

Im Rahmen einer Brandschutzübung können die Teilnehmer anhand von praxisnahen Beispielen lernen Gefahrensituationen zu erkennen und durch richtige Maßnahmen zu bewältigen.

Einprägsames Training

Falsche Vorgehensweisen werden durch »einprägsame« Demonstrationen sichtbar gemacht und der Gebrauch verschiedener Löschhilfen wie Branddecken, Feuerlöscher etc. trainiert.

Feuerlöschertrainer

Realistische Simulation der Brandklassen A, B, und C.
Sofort betriebsbereit.

Umweltfreundliches Propangas-System.
Einsatz aller Löschmittel.
Kein anfallender Sondermüll.

Es entsteht kein Arbeitszeitenausfall, um zu einem Übungsplatz anzureisen. Extra Kosten für Platzmiete oder Löschmittel entstehen nicht.

Die Brandschutzunterweisung wird von unserem erfahrenen Fachpersonal durchgeführt und dauert ca. 2 Stunden.