Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter als Berater:

  • Die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter bei allen Fragen und Problemstellungen rund um den Brandschutz zu beraten und aufzuklären.

  • Die fortlaufende Ermittlung von Brandschutzrisiken und von brandschutztechnischen Mängeln und die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zu ihrer Beseitigung.
  • Die Überwachung dieser Maßnahmen nach Vorgabe der Geschäftsleitung.
  • Die Aufstellung der Brandschutzordnung, der Alarm-, Feuerwehreinsatz- und ggf. Räumungspläne.
  • Die Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb.
  • Das Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen.
  • Die Schulung der Mitarbeiter und Vorgesetzten im Brandschutz.

  • Den ständigen Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und gemeinsame Übungen und Betriebsbegehungen.
  • Sie legen der Geschäftsleitung einen jährlichen Bericht über ihre Aktivitäten als BSB vor.

Brandschutz kann nur dann effizient sein, wenn bauliche und technische Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Auch organisatorische und personelle Brandschutzmaßnahmen sollten dann realisiert sein.

Wen sollte man zum Brandschutzbeauftragten bestellen?

Ein Brandschutzbeauftragter muss nicht zwangsläufig Mitarbeiter sein; es kann sich auch um einen externen Dienstleister handeln. In jedem Fall sollten die Zuständigkeiten des Brandschutzbeauftragten genau definiert werden und im Rahmen der Bestellung auch schriftlich fixiert werden.

  • Versicherungsprämien können sich senken

  • Minimierung von Lehrgangs- und Weiterbildungskosten

  • Minimierung des Kostenbudgets durch unabhängige Ausschreibungsverfahren

  • Senkung der Betriebskosten beim Brandschutz

  • Freistellung von anderen Aufgaben im  Betrieb unterbleibt

  • Sachkundige Expertenurteile bei Betriebsbegehungen

  • Kompetente Lösungskonzepte für den betrieblichen Brandschutz

  • Alle Leistungen aus einer Hand