Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 01.01.2025

der Allgemeiner Feuerschutz, Inh. Richard Raffay (im Folgenden AF genannt). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

§ 1 Anwendungsbereich und Anbieter

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Unternehmern.

§ 2 Vertragsabschluss und verbindlicher Wartungsauftrag

§ 2.1 Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot an AF zum Abschluss eines Vertrags. AF bestätigt den Zugang des Angebots durch eine E-Mail oder eine schriftliche Erklärung.
Mit Zugang der Ware mit Rechnung, der Rechnung oder einer gesonderten Annahmeerklärung ist der Vertrag geschlossen.
Auf dem Rechnungsformular bzw. Lieferschein bestätigt der Kunde bindend durch Ankreuzen den nächsten Prüfungstermin.
Wenn der Kunde einen verbindlichen nächsten Wartungstermin und der Kunde sich bei diesem Wartungstermin weigert, die Wartung der Löscher, RWA, Hydranten, Rauchmelder, Feststellanlagen etc. durchführen zu lassen, stehen AF als pauschalierter Schadensersatz 80 % des Betrages der vom Kunden bezahlten Rechnung für den vorangegangenen Wartungstermin zu. Dem Kunden bleibt nachgelassen, den Beweis anzutreten, dass der dem AF tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
Versäumt der Kunde einen Wartungstermin ohne Mitteilung des Hinderungsrundes und ohne ausdrückliche Weigerung, wird AF ihm einen neuen Termin mitteilen. Versäumt der Kunde diesen Termin erneut, wird AF ihm einen dritten und letzten Termin mitteilen. Für jeden versäumten Termin schuldet der Kunde einen pauschalierten Schadensersatz von 15,- Euro. Dem Kunden bleibt nachgelassen, den Beweis anzutreten, dass der dem AF tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.
Die Versäumung des dritten Termins steht der Weigerung gleich und führt zu den Folgen gemäß Absatz 1. dieses Paragraphen.

§ 2.2. Spätestens 14 Tage nach erfolgter Wartung erlöschen Regressansprüche und Reklamationen. Sie werden nur nach im Rahmen der Kulanz ohne irgendwelche weiteren Verpflichtungen durchgeführt. Es sei denn der Kunde hat explizit eine Garantie schriftlich vom Auftragnehmer verlangt und der Auftraggeber dies bestätigt.

§ 3 Wartungsvertrag

Der Kunde kann wählen, durch Unterschrift auf dem Rechnungsformular unten einen Wartungsvertrag für den nächsten und übernächsten Termin fest abzuschließen, also in 2 und in 4 Jahren. Mit der Unterschrift auf der Vorderseite kommt der Vertrag zustande.
In diesem Fall bleiben die Kosten für beide Folgetermine wie diejenigen, die mit der umstehenden Rechnung abgerechnet wurden.

§ 4 Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

§ 4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin alle für die Planerstellung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Plangrundlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig vor Beginn der Zeichnung zur Verfügung zu stellen. Für deren Richtigkeit und Aktualität trägt ausschließlich der Auftraggeber die Verantwortung.

§ 4.2 Die Pläne werden nach bestem Fachwissen und auf Basis der übergebenen Informationen erstellt. Änderungen der Gebäudestruktur, Nutzung oder sicherheitsrelevanten Einrichtungen nach Übergabe der Pläne bedingen eine Überarbeitung, die gesondert zu beauftragen und zu vergüten ist.

§ 4.3 Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, einschließlich eingetragener Vereine, beträgt die Gewährleistungsfrist für Mängel an den erstellten Flucht- und Rettungsplänen ein Jahr ab Übergabe. Für Privatkunden gelten nach wie vor 2 Jahre.

§ 4.4 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Aufbewahrungspflicht für erstellte Pläne, Entwürfe oder digitale Dateien. Mit der Übergabe der Pläne und ggf. dem erfolgten Druck bzw. der Auslieferung endet die Verpflichtung zur Aufbewahrung. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen innerhalb der einjährigen Gewährleistungsfrist ein berechtigter Mangel angezeigt wird.

§ 5 Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer und Versandkosten, die in der jeweiligen Rubrik angegeben sind.

§ 6 Zahlung

§ 6.1 Die Bezahlung der Ware erfolgt vor bzw. bei ihrer Lieferung mittels Kreditkarte, per Nachnahme (bei Bestellungen bis zu Euro 2.500,-), Vorkasse oder per Lastschrift. AF weist ausdrücklich darauf hin, dass der Spediteur zur Bezahlung von Nachnahmesendungen nur Bargeld akzeptiert. Mit Angabe der Kreditkartennummer oder Kontendaten in der Bestellung wird AF ermächtigt, den Kaufpreis von dem vom Kunden in seiner Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto bzw. vom Konto abzubuchen/einzuziehen.

§ 6.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist AF berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls AF ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist AF berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 6.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von AF unbestritten sind.

§ 6.4 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Auslieferung

§ 7.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

§ 7.2 Macht höhere Gewalt die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von AF ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von AF unverzüglich erstattet.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von AF. Bei Weiterveräußerung ist der Kunde verpflichtet, seinen Kunden auf das Eigentum von AF hinzuweisen.

§ 9 Gewährleistung

§ 9.1 Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungs- fall) wird AF nach Wahl des Kunden auf Kosten von AF durch ein mangelfrei- es ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
– bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
– bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kun- den schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer). AF leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

§ 9.2 Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann, – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von AF auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.

§ 9.3 Spätestens 14 Tage nach erfolgter Wartung erlöschen Regressansprüche, Funktionsgarantien und Reklamationen. Sie werden nur nach im Rahmen der Kulanz ohne irgendwelche weitere Verpflichtungen durchgeführt. Es sei denn der Kunde hat explizit eine Garantie schriftlich vom Auftragnehmer verlangt und der Auftraggeber dies bestätigt.

§ 9.4 Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.

§ 9.5 Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.

§ 10 Verjährungsfrist

§ 10.1 Die gesetzliche Gewährleistung endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Für B2B Kunden nach 1 Jahr.

§ 10.2 Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

§ 11 Haftung auf Schadensersatz

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AF nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet AF nicht.

§ 12 Verwendung von Daten

Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis

§ 13 Sonstiges

Alle mit AF abgeschlossenen Verträge interliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

§ 14 Gerichtsstand Hamburg Mitte

Für alle Streitigkeiten wird, wenn der Kunde Kaufmann oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, die Zuständigkeit des Landgerichtes Hamburg vereinbart.